(LTK BW 23.11.2006)
Tierärzte sind aufgerufen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen und -mängel zu melden. Dazu zählen z.B. Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, Resistenzbildung, mangelnde Wirksamkeit, Qualitätsmängel, aber auch Missbrauch oder Fehlgebrauch.
Tierärzte tragen mit diesen Meldungen dazu bei, dass Einzelfälle systematisch gesammelt und ausgewertet werden können und Zusammenhänge zwischen UAW und der Anwendung eines Arzneimittels erkannt werden können.
Daher ist die Verpflichtung zur Meldung auch in der Berufsordnung festgeschrieben.
Bezug + Entgegennahme des Meldebogens:
Paul-Ehrlich-Institut
Bundesamt für Sera und Impfstoffe
Paul-Ehrlich-Str. 51-59
63225 Langen
www.pei.de / Tierärzte / Unerwünschte Arzneimittelwirkungen
eMail: vetmittelsicherheit@pei.de
Tel. 06103 – 77-1800, Fax: 06103 – 77-1279
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Mauerstr. 39-42
10117 Berlin
eMail : uaw@bvl.bund.de
Bundestierärztekammer
Französische Str. 53
10117 Berlin
www.bundestieraerztekammer.de/ Fachliches/ Arzneimittel/ Unerwünschte Arzneimittelwirkungen
eMail :geschaeftsstelle@btkberlin.de
Tel. 030- 201 43 38 – 0, Fax: 030 - 201 43 38 - 88
(Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer)
Am 17. Mai 2010 tritt die DL-InfoV in Kraft.
Diese legt elf Informationspflichten sowie die Verpflichtung zur Preisangabe fest, die auch von Praxen und Kliniken immer erfüllt werden müssen. Außerdem enthält sie vier weitere Informationspflichten, welche auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Landestierärztekammer stellt Ihnen ein Muster, Verordnungstext und Informationen im pdf.Format zur Verfügung.
Hier finden Sie Tierärzte, die eine mehrjährige Weiterbildung zum Fachtierarzt mit Abschlussprüfung erfolgreich absolviert haben, in eigener Praxis niedergelassen sind und einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Die Listen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zur Erleichterung der Suche sind die Listen nach PLZ geordnet.
- FTA Chirurgie
- FTA Klein- und Heimtiere
- FTA Klein- und Heimtiere + Teilgebiet Augen Kleintiere
- FTA Innere Medizin
- FTA Pferde
- FTA Rinder
Wenn Sie einen Tierarzt mit einer anderen Fachgebiets- oder einer Zusatzbezeichnung suchen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Listen der Tierärztlichen Kliniken für Kleintiere, Tierärztlichen Kliniken für Pferde und Tierärztliche Kliniken finden Sie unter Tierärztliche Kliniken.
Folgende Fortbildungsveranstaltungen sind von der LTK BW für das Jahr 2013 geplant:
- Seminar Kommunikationsmanagement: „Wie sage ich´s dem Tierhalter? Werkzeuge für ein gutes Behandlungsgespräch“
Samstag, 22. Juni 2013, 9.00 bis 18.00 Uhr, in Stuttgart (Geschäftsstelle) - Kleintier-Fortbildung
Samstag, 06. Juli 2013, 14.00 bis 18.00 Uhr, Parkhotel Stuttgart Messe-Airport, Leinfelden-Echterdingen - Turniertierarzt-Fortbildung
Samstag, 09. November 2013, 14.00 bis 18.00 Uhr, Hotel Abacco, Korntal-Münchingen - Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV
Freitag, 15. November 2013, 9.00 bis 18.00 Uhr in Leinfelden-Echterdingen
Weitere Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungen finden Sie unter der Rubrik "Termine" auf dem entsprechenden Kalenderblatt.
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Aktuell gültig: GOT vom 30. Juni 2008 (BGBl. I S. 1105ff.)
Bezug: Firma Albrecht GmbH, Aulendorf, Telefon: 07525/205-55 (gegen Schutzgebühr)
Gebührenvereinbarungen
LTK-RBW: KB Rind
LTK-TSK: tierärztl. Verrichtungen im Rahmen von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen
Die Geschäftsstelle sendet Ihnen diese gerne auf Anforderung zu.
(LTK BW 24.11.2006)
Mutterschutz (Tierärztinnen, TAH/ TFA, Auszubildende, sonstige Mitarbeiterinnen)
www.gaa.baden-wuerttemberg.de
Information: unter Arbeitsschutz / Schutz bestimmter Personengruppen /Mutterschutz
Merkblatt: unter Service / Information : Merkblatt Mutterschutz
Jugendarbeitsschutz
www.gaa.baden-wuerttemberg.de
Information: unter Arbeitsschutz / Schutz bestimmter Personengruppen /Jugendarbeitsschutz
Merkblatt: unter Service / Information : Merkblatt Jugendarbeitsschutz
Strahlenschutz (Röntgen)
www.gaa.baden-wuerttemberg.de
Information: unter Arbeitsschutz / Strahlenschutz
Merkblatt: unter Service / Information : Merkblatt Strahlenschutz
Gesundheitsmonitoring Rind
Im Jahr 2009 wurde der Grundstein gelegt für ein Gemeinschaftsprojekt von Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Tierärztekammer, Bund praktizierender Tierärzte, Tierseuchenkasse, Rinderunion und LKV Baden-Württemberg, mit dem Ziel, die Leistungsprüfungen um die Information zur Tiergesundheit zu erweitern.
Den kompletten Informationstext zu GMON finden Sie hier.
Zur Vervollständigung finden Sie hier zu Ihrer Information den Diagnoseschluessel.
Weiterführende Informationen zu dem Projekt "Gesundheitsmonitoring Rind" und zu der Möglichkeit der Teilnahme daran erhalten Sie beim Leistungskontrollverband Baden-Württemberg:
Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen
in der Tierzucht e.V.
Postfach 130915
70067 Stuttgart
Tel.: 0711 925 47-0
Fax: 0711 925 47-410
E-Mail: gmon@lkvbw.de
Hier finden Sie aktuelle Informationen und Berichte aus dem MLR BW:
- Tbc (Mai 2013)
Herpesvirusinfektionen bei Pferden (EHV 1)
Aktuelle Informationen des Pferdegesundheitsdienstes finden Sie unter www.tsk-bw.de /Tiergesundheitsdienste/Tätigkeiten/Pferde
Infektiöse Anämie der Einhufer
Aktuelle Informationen des Pferdegesundheitsdienstes finden Sie unter www.tsk-bw.de /Tiergesundheitsdienste/Tätigkeiten/Pferde
Leitlinien zur Gewinnung, Lagerung, Transport und Verabreichung von Blut und Blutprodukten im Vetereinärbereich finden Sie unter www.bvl.bund.de (Suche: Leitlinien Blutprodukte)
Equiden-Kennzeichnung durch Chip (Transponder)
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 504/2008 (seit 1. Juli 2009 in jedem Mitgliedsstaat der EU unmittelbar gültig)
Viehverkehrs-Verordnung (VVVO) vom 3. März 2010
Organisation/ Zuständigkeit in Baden-Württemberg:
L K V = Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V.
Informationen:
LKV Baden-Württemberg (www.lkvbw.de)
Liste der zuständige Stellen im Bundesgebiet: www.bmelv.de/ Landwirtschaft/ Tier/ Tiergesundheit/ Kennzeichnung Einhufer
Chips (Transponder):
BMELV, 14.12.2010: Es ist nur die Verwendung von Transpondern zulässig, die die Anforderungen des § 44 Abs. 2 Viehverkehrverordnung erfüllen.
Chip-Bestellung: beim LKV, Formulare: www.lkvbw.de / Tierkennzeichnung / Equiden
Chips erhalten:
-Zuchtverbände mit Sitz in Baden-Württemberg für Equiden, die bei ihnen eingetragen werden
-Internationale Wettkampforganisationen mit Sitz in Baden-Württemberg (zB FN/ LK BW) für Equiden, die bei ihnen eingetragen werden
-Halter von Nutz-/ Freizeitequiden(= Equiden, die weder bei der FN noch bei einem Zuchtverband eingetragen sind nd) Bitte halten Sie vor der Bestellung Rücksprache mit Ihrem Tierarzt !
-Tierärzte für die Kennzeichnung von Nutz-/ Freizeitequiden (= Equiden, die weder bei der FN noch bei einem Zuchtverband eingetragen sind)
* Voraussetzung: Registrierung beim örtlich zuständigen Veterinäramt = „HIT-Nr.“,
* max. Bestellmenge: 10 Chips, Stand Okt. 2010
Beim Reiseverkehr mit Heimtieren bitte beachten:
Einreisebestimmungen
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Reise über die im Ausland aktuell geltenden Regelungen für die Einreise und über die aktuellen Regelung für die Wiedereinreise nach Deutschland aus Ihrem Urlaubsland !
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (www.mlr.baden-wuerttemberg.de/ Aktuelles/ Reiseverkehr/ Reiseverkehr mit Heimtieren)
- zuständige Veterinärbehörde:Stadtverwaltung oder Landratsamt
- EU-Kommission: http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nocmm_intra_de.htm
Regelungen zum Reiseverkehr mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
Ab 2004 sind erforderlich
- EU-Heimtierausweis
- Kennzeichnung (Chip, Tätowierung bis 2.7.2011 s.u.).
- Tollwutimpfung
Kennzeichnung:
Das MLR (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg) hat am 9.12.2010 dazu mitgeteilt,
- dass ab 3.07.2011 die NEU-Kennzeichnung daher per Chip erfolgen muss.
- für Tiere, die vor dem 3.07.2011 gekennzeichnet wurden durch Tätowierung gilt:
Tiere, die mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung versehen wurden „und von einem Nachweis begleitet werden, dass die Tätowierung vor dem 3.07.2011 erfolgte“ gelten als gekennzeichnet und müssen nicht zusätzlich mit einem Chip nachgekennzeichnet werden, Eintragungen in deren EU-Heimtierausweise sind daher möglich.
Zuständigkeit für die Ausstellung von EU-Heimtierausweisen
In Baden-Württemberg sind kraft Allgemeinverfügung (www.mlr.baden-wuerttemberg.de/ Aktuelles/ Reiseverkehr/ Reiseverkehr mit Heimtieren/ Allgemeinverfügung)zur Ausstellung von EU-Heimtierausweisen ermächtigt:
- alle niedergelassenen Tierärzte/Tierärztinnen
- die bei den niedergelassenen Tierärzten/Tierärztinnen angestellten Tierärzte/Tierärztinnen
- nicht niedergelassene Tierärzte/Tierärztinnen, die bei einem Verein, Verband oder einer ähnlichen privatrechtlichen Institution angestellt sind, jedoch beschränkt auf die dort gehaltenen Tiere.
Die Ermächtigung kann bei Verstößen gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen oder Bestimmungen der Allgemeinverfügung widerrufen werden.
Tierärzte in Baden-Württemberg, die Schafe und Ziegen behandeln
Die Bezeichnung „Tierärztliche Klinik“ darf nur mit Genehmigung der Landestierärztekammer geführt werden. Es sind fachliche, personelle, räumliche und technische Voraussetzungen zu erfüllen. Die Genehmigung wird nach einer Prüfung vor Ort erteilt. Die Genehmigung ist auf 5 Jahre befristet. Für die Verlängerung ist eine erneute Prüfung erforderlich.
Tierärztliche Kliniken für Kleintiere (unter der Leitung eines Fachtierarztes für Kleintiere)
Tierärztliche Kliniken für Pferde (unter der Leitung eines Fachtierarztes für Pferde
Tierärztliche Kliniken
Listen von Fachtierärzten für diese und weitere Gebiete finden Sie unter "Fachtierärzte".
Zum Wahlergebnis (Wahlbekanntmachung Nr. 4) 2013
Hier finden Sie Informationen zu den Wahlkandidaten:
Die Wildkatze ist in Baden-Württemberg heimisch und zählt laut Roter Liste zu den stark gefährdeten Tierarten.
Wird sie mit verwilderten Hauskatzen verwechselt, kann es passieren, dass Jungtiere aus dem Wald ins Tierheim verbracht, oder erwachsene Tiere versehentlich kastriert werden.
Die Forstliche Versuchs-und Forschungsanstalt Baden-Württemberg hat daher zu dieser Thematik ein Anschreiben und eine Informationsbroschüre erstellt, um auf die Problematik aufmerksam zu machen.