Änderung der Tarifverträge durch VmF und bpt zum 1.6.2025
Informationen:
- Pressemitteilung vom 26.05.2025 des Vmf e.V. und bpt e.V:
- Informationen für die Kammern vom 03.06.2025 des Vmf e.V. und bpt e.V.
Die Kammergeschäftsstelle kann keine Auskünfte erteilen:
- Der Kammergeschäftsstelle stehen auch nur die Informationen aus den Pressemitteilungen zur Verfügung.
- VmF e.V. und bpt e.V. stellen die Tarifverträge ausschließlich ihren Mitgliedern zur Verfügung: „Die Tarifverträge stehen zeitnah über die jeweiligen internen Homepages für die bpt- und vmf-Mitglieder zum Abruf bereit.“
- Die Kammer ist weder Mitglied des VmF noch des bpt und hat daher keinen Zugriff auf die internen Homepages.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Verband !
Was ändert sich
- bei der Ausbildungsvergütung, sofern diese tarifgebunden ist ?
- vgl. o.: PM und Informationen für die Kammern
- vgl. unter ltk-bw.de/TFA/ A-Z: Ausbildungsvergütung
- beim monatlichen Grundgehalt, sofern dieses tarifgebunden ist? Der Vmf stellt einen Gehaltsrechner zur Verfügung. Hier können Sie für den Zeitraum ab 1.6.2025 das monatliche Grundgehalt berechnen lassen, wenn Sie Tätigkeitsgruppe, Berufsjahre und wöchentliche Arbeitsstunden angeben.
- vgl. o.: PM und Informationen für die Kammern
- s.u. https://www.vmf-online.de/tfa/gehaltsrechner-tfa