„Probleme“ während der Ausbildung
Mit Beginn der Ausbildung sind die Erwartungen, sowohl des/der Auszubildenden als auch der ausbildenden Tierarztpraxis, groß: Alle Beteiligten erhoffen sich einen erfolgreichen Verlauf der Ausbildung.
Doch der Ausbildungsalltag kann Schwierigkeiten mit sich bringen und leider verläuft nicht jede Ausbildung reibungslos. Die Gründe können vielfältig sein: mangelnde Kenntnisse der Rechte und Pflichten, der Umgang miteinander oder auch gesundheitliche Beschwerden.
Unstimmigkeiten und Konflikte in der Ausbildung können grundsätzlich nur unmittelbar zwischen Ausbilder/in und Auszubildender/m gelöst werden.
Die LTK BW hat Ausbildungsberater/innen benannt, an die Sie sich bei Problemen/Streitigkeiten wenden können. Die Ausbildungsberatung ist eine Dienstleistung der LTK BW und erfolgt vertraulich, neutral und kostenfrei. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um eine (erste) Einschätzung bzgl. der Unstimmigkeiten zu erhalten.
Die Ausbildungsberater/innen beraten Betriebe, Ausbildende und/oder Auszubildende über alle im Zusammenhang mit der Berufsausbildung stehenden Fragen, z. B. auch zur organisatorischen Gestaltung der Ausbildung sowie zu den Rechten und Pflichten, die sich aus dem Ausbildungsvertrag ergeben. Insbesondere soll die Ausbildungsberatung helfen, nachhaltige und zielorientierte Lösungen für die Probleme und Konflikte, die innerhalb des Ausbildungsverhältnisses entstanden sind, zu finden. Die Ausbildungsberatung ist jedoch nicht zur Rechtsberatung im konkreten Einzelfall berechtigt.
Ausbildungsberatung:
- Dr. Susanne Arui, Tierärztin
- Dr. Manuela Bröckelmann, Tierärztin
- Dr. Frank Thomas Hildenbrand, Tierarzt
- Andreas Thiele, Tierarzt
- Petra Fleischmann-Pohl, Tierarzthelferin
- Katrin Hammermann, Tierarzthelferin
Sie erhalten die Kontaktdaten auf Anfrage bei der Geschäftsstelle (info@ltk-bw.de). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Kontaktdaten der Ausbildungsberater hier nicht veröffentlichen, da dieser Bereich für jedermann zugänglich ist.
Lassen sich die Konflikte/Unstimmigkeiten auch dann nicht lösen, nachdem die Ausbildungsberater/in kontaktiert wurden, steht Ihnen noch der Schlichtungsausschuss zur Verfügung, den Sie anrufen können und der über Streitigkeiten aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis entscheidet.
Die LTK BW verfügt über einen "Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden".
Der Ausschuss besteht aus einer Volljuristin/einem Volljuristen als Vorsitzender/m sowie je einer/m Arbeitgeber- und einer/m Arbeitnehmervertreter/in.
Ein Schlichtungsverfahren
- erfolgt auf Antrag im Rahmen eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses.
- wird durch das Arbeitsgericht zwingend gefordert, wenn dort Klage eingereicht wurde. Das Arbeitsgericht wird erst tätig, wenn das Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Kündigungsschutzklage diese nur innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht erheben können. Also erheben Sie sie dort rechtzeitig, um die Frist zu wahren. Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens dauert länger und nach Ende des Schlichtungsverfahrens ist die Frist zur Klageerhebung längst ausgelaufen.
Antrag
- Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist schriftlich an die Landestierärztekammer zu stellen.
- Im Antrag ist anzugeben, welches Ziel Sie mit dem Schlichtungsverfahren verfolgen (was möchten Sie erreichen?).
- Der Antrag ist zu begründen: Bitte legen Sie die notwendigen Beweismittel vor (Schriftstücke, schriftliche Zeugenaussagen etc.).
Nach Eingang des schriftlichen und begründeten Antrags bemüht sich die Geschäftsstelle der LTK BW mit dem Schlichtungsausschuss um einen Verhandlungstermin. Dieser findet in der Geschäftsstelle der Kammer statt.
Sobald ein Termin feststeht, werden die Beteiligten geladen. Der Antragsgegner erhält dabei eine Kopie des Antrags und der Begründung.
Am Termin nehmen teil:
- die/der Vorsitzende, ein/e Arbeitgeber- und ein/ Arbeitnehmervertreter/in
- die/der Auszubildende und die/der Ausbilder/in
- ihre Rechtsanwälte (soweit beauftragt, das ist kein Muss)
- bei minderjährigen Auszubildenden auch die vertretungsberechtigten Personen
Im Termin haben beide Seiten die Möglichkeit, sich zu äußern.
Der Ausschuss bemüht sich um eine Schlichtung, also eine Einigung beider Seiten auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Regelungen und der Beweislage. Ist eine solche Lösung möglich, endet es in einem Vergleich. Ist keine Einigung möglich, endet es durch einen "Spruch" (= Urteil).
Rechtsgrundlage: Schlichtungsordnung
Bitte beachten: im Fall einer fristlosen Kündigung entstehen Fehlzeiten für die/den Auszubildenden, da er nicht mehr in einer Praxis ausgebildet wird. Ab einer bestimmten Anzahl von Fehltagen ist im Einzelfall zu prüfen, ob die/der Auszubildende zur regulären Abschlussprüfung zugelassen werden kann.