Einstiegsqualifizierung (EQ)
Ein EQ-Vertrag wird zwischen einer Tierarztpraxis/Tierklinik und der Praktikantin/dem Praktikanten geschlossen und "dient als Brücke in die Berufsausbildung”.
Wir bitten zwingend um Beachtung, dass EQ-Verträge mit Beginn im Zeitraum von 1.06. – 14.10. eines Jahres nicht anerkannt werden.
Sie finden hier Informationen zur Umsetzung, den Voraussetzungen einer Einstiegsqualifizierung (EQ) sowie ein Vertragsmuster.
BQFG (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz)
Anerkennung von Ausbildungen, die im Ausland abgeschlossen wurden
- Die LTK BW ist für den deutschen Referenzberuf "Tiermedizinische Fachangestellte/r" zuständig.
- Antragsformular
- Kosten für die Prüfung und Bescheidung: Gebühr nach Zeitaufwand (35 €/ angefangene 30 Min.)
Hinweis:
- für die Tätigkeit in einer Praxis ist keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich
- Der Ausbildungsabschluss als "Veterinärtechniker" ist nicht überwiegend gleichwertig mit dem deutschen Referenzberuf "Tiermedizinische Fachangestellte/r". Bitte wenden Sie sich an die IHK und fragen, ob eine Anerkennung nach BQFG für den deutschen Referenzberuf "Tierpfleger" möglich ist.