Weiterbildungsgänge

Allgemeiner Hinweis:

In den nachfolgend aufgelisteten Weiterbildungsgängen finden Sie die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um in Baden-Württemberg für eine bestimmte Gebiets- oder Zusatzbezeichnung zum Fachgespräch zugelassen werden zu können. Die Weiterbildungsgänge werden vom zuständigen Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung immer wieder geprüft und ggf. angepasst. Daher kann es für ein Gebiet/eine Zusatzbezeichnung unterschiedliche Fassungen des Weiterbildungsgangs geben. Welche Fassung für Sie maßgeblich ist, hängt vom Zeitpunkt des Beginns Ihrer Weiterbildung ab. Beispiel Gebietsbezeichnung Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie: Haben Sie mit der Weiterbildung vor dem 1.2.2021 begonnen, können Sie die Weiterbildung entweder nach den Voraussetzungen ab 1.1.2009 absolvieren ODER nach den Vorgaben ab 1.2.2021. Haben Sie die Weiterbildung nach dem 1.2.2021 begonnen, müssen Sie sie nach den Vorgaben ab 1.2.2021 durchführen.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.