Willkommen bei der Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Wir begrüßen Sie auf der Webseite der Landestierärztekammer Baden-Württemberg, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle Bereiche frei zugänglich sind, sondern den Mitgliedern der Landestierärztekammer Baden-Württemberg vorbehalten sind. Mitglieder sind Tierärzte (m/w/d), die in Baden-Württemberg tierärztlich tätig sind oder, sofern sie nicht tierärztlich tätig sind, in Baden-Württemberg wohnen (§ 2 HBKG BW).
Tarifverträge TFA
Es liegen noch keine Informationen über das Ergebnis der Tarifverhandlungen zwischen bpt e.V. und Vmf e.V. vor, s. auch diese Meldung des bpt.
Hier finden Sie die aktuellen Tarifverträge (Mantel-TV, Gehalts-TV, TV zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung).
- Das sind immer noch die Tarifverträge, die zum 30.09.2024 endeten.
- Sobald die Kammer Informationen durch die Tarifvertragsparteien über den Abschluss neuer Tarifverträge erhält, informieren wir hier.
- Sie können auch auf der Website des VmF e.V. nachschauen: Tarife - Tiermedizinische/r Fachangestellte/r - Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf-online.de)
Antibiotika-Meldung beim Einsatz bei Hund und Katze
Der LTK BW liegen noch keine Muster / Vorlagen / genauen Informationen vor, wie Tierärzte ab 1.1.2025 Antibiotikaanwendungen bei Hund und Katze melden müssen. Sobald neue Informationen vorliegen, informieren wir hier.
- Start: 1.1.2025
- Meldeumfang: verringert, unter Umständen Sammelmeldung je Kalenderhalbjahr
- Informationen
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